Firmenname:
Rent a Quad Germany
(Fahrzeugvermietung)

Inhaber:
Gerd Langebach

Firmenanschrift:
Brunnenhäusl 1
92318 Neumarkt

Rechtsform:
Einzelfirma

Gerichtsstand:
Neumarkt i.d.Opf.

Telefon:
0171 - 54 61 346
09181 - 3 25 54

Fax:
09181 - 51 23 93

E-Mail:
info@rentaquad-germany.de

 
Haftungsausschluss
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: Rent a Quad Germany

§ 1 Mietdauer:
Das Fahrzeug steht dem Mieter während der vereinbarten Vertragsdauer zur Verfügung. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf vor deren Ablauf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

§ 2 Reservierung / Stornierung / Zahlweise:
Eine Fahrzeugreservierung erfolgt durch Anzahlung von € 50,00 pro Miettag. Die Reservierung wird lediglich für eine bestimmte Fahrzeugart zugesichert, nicht jedoch für ein konkretes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Abholzeit zu übernehmen. Danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn wird der vereinbarte Mietpreis abzüglich 25 % in Rechnung gestellt. Bei allen früheren Stornierungen einer Reservierung, wird eine Stornogebühr in Höhe von € 50,00 pro vereinbarten Miettag berechnet. Stornogebühren werden sofort zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen wird der Vermieter von seinen Verpflichtungen zur Leistung frei.
Der vereinbarte Mietpreis ist im Voraus in bar oder durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Fa. Rent a Quad Germany zu begleichen. Kreditkartenzahlungen werden vom Vermieter nicht akzeptiert. Bei Vertragsabschluß ist eine Mietkaution in Höhe von € 250,00 pro gemieteten Fahrzeug in bar zu hinterlegen, welche dem Mieter bei vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache wieder ausgehändigt wird.

§ 3 Voraussetzungen für eine Fahrzeugabgabe an einen Mieter:

a)      Der Fahrzeugmieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz einer für das entsprechende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein, die dem Vermieter bei Fahrzeugübernahme vorzulegen ist.
b)      Der Fahrzeugmieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und diesen bei Vertragsabschluß vorlegen.
c)       Das Mietfahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer geführt werden. Ausnahmen bilden hierbei Fahrschulen, Firmen oder Veranstalter von Events, welche als Mieter im Mietvertrag eingetragen sind. Diese fungieren rechtlich als Mieter und haften vollumfanglich für die Mietsache.
d)      Das Mietfahrzeug wird in technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand an den Mieter übergeben. Hiervon hat sich der Mieter bei der Fahrzeugübernahme zu überzeugen. Das Mietfahrzeug wird voll getankt und gereinigt an den Mieter übergeben. Der Mieter erhält die originale Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschlüssel.
e)      Das Fahrzeug muss auch voll getankt und gereinigt wieder abgegeben werden. Kraftstoff- und Motorölkosten (normaler Verbrauch) sind vom Mieter zu tragen.
f)        Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden: um Personen entgeltlich zu befördern, um an Motorsportveranstaltungen oder Fahrzeugtests teilzunehmen, um andere Fahrzeuge abzuschleppen oder zu schieben, zur Begehung von Zoll- oder anderen Straftaten, zur Weitervermietung oder zum Verleih an dritte Personen, auf gesperrten Wegen oder Strassen, zum Befahren geschützter Gebiete oder für sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

§ 4 Reparaturen:

Reparaturen die während der Mietdauer notwendig werden um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und werden von ihm erstattet. Eventuelle Rechnungen oder Quittungen sind grundsätzlich auf die Firma Rent a Quad Germany ausstellen zu lassen. Kosten für Reparaturen, insbesondere für Reifenschäden, welche während der Mietzeit entstehen  trägt der Mieter. Gleiches gilt für Kosten, welche durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache, grob fahrlässiges Verhalten des Mieters oder vorsätzlich verursacht entstehen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für die Mietsache zum entsprechenden Zeitwert. Dem Mieter ist es vorbehalten, auf eigene Rechnung einen Gutachter im Schadensfall zu beauftragen.

§ 5 Verhalten bei Unfällen:

Der Mieter hat bei einem Unfall unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu benachrichtigen. Eine polizeiliche Unfallaufnahme sowie die Anfertigung einer polizeilichen Unfallmitteilung sind in jedem Fall zu veranlassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter eine Ausfertigung der polizeilichen Unfallmitteilung, einen ausführlichen Unfallbericht in schriftlicher Form sowie eine Unfallskizze vorzulegen. Der Unfallbericht muss Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Zeugen sowie Kennzeichen und Namen der Halter der beteiligten Fahrzeuge und wenn möglich auch deren Versicherungsdaten enthalten. Verstößt der Mieter gegen eine der Verpflichtungen oder begeht er Unfallflucht, verliert er seinen Versicherungsschutz für Schäden am Mietfahrzeug und haftet darüber hinaus für Schadensnebenkosten und Mietausfallkosten für die Zeit in welcher das Mietfahrzeug dem Vermieter reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht (maximal jedoch für 14 Tage).

§ 6 Versicherungsschutz:

Die Mietfahrzeuge der Firma Rent a Quad Germany sind mit einer Haftpflichtversicherung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden, sowie mit einer Fahrzeugteilkaskoversicherung mit € 150,00 Selbstbeteiligung versichert. Eine Fahrzeugvollkaskoversicherung besteht für unsere Vermietfahrzeuge nicht.

§ 7 Versicherungsausschlüsse, volle Haftung des Mieters für selbst verschuldete Schäden am Mietfahrzeug und für Schadennebenkosten:

Der Mieter haftet persönlich voll für alle Schäden, welche er grob fahrlässig herbeigeführt- oder mit verursacht hat. Ebenso übernimmt der Mieter die vollständige Haftung sofern er den Schaden mindestens fahrlässig mit verursacht hat oder der Schaden durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursachte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Der Mieter haftet im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung des Mietfahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder durch unsachgemäße Bedienung oder Benutzung der Mietsache entstanden sind.

§ 8 Fürsorgepflicht des Mieters:

Der Mieter ist während der Vertragsdauer als Halter im Sinne der Straßenverkehrsbestimmungen anzusehen. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass beim Betrieb des Mietfahrzeuges die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Auch hat er die üblichen Kontrollmaßnahmen bei jedem Tankvorgang durchzuführen: Motorenölstandskontrolle, Kühlflüssigkeitsstandskontrolle, Überprüfung des Reifenluftdruckes.

§ 9 Haftung des Vermieters:

Die Haftung der Firma Rent a Quad Germany ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für die Vermietfahrzeuge abgeschlossenen Versicherungen besteht. Weitergehende Ansprüche, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für im oder am Fahrzeug liegen gelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Für Gepäck oder Ladegut des Mieters haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet in keinem Fall für etwaige Personenschäden des Mieters. Die Nutzung unserer Fahrzeuge erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet ebenso nicht für Personenschäden eventuell mitfahrender anderer Personen.

§ 10 Rückgabe der Mietsache / Mietzeitüberschreitung:

Die Rückgabe des Mietfahrzeuges einschließlich des Fahrzeugschlüssels und der Zulassungsbescheinigung, hat nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort (in der Regel ist dies der Standort des Vermieters) zu erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu Überzeugen und festgestellte Mängel zu beanstanden. Erkennt der Mieter eventuell festgestellte Schäden nicht an, so ist zur Beweisführung ein vereidigter Sachverständiger hinzuzuziehen. Die Kosten für den Sachverständigen trägt der Mieter in voller Höhe.
Erfolgt die Rückgabe des Mietfahrzeuges nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (Ausnahme: vereinbarte Mietzeitverlängerung), hat der Mieter sämtliche aus der Verspätung entstehenden Folgekosten an den Vermieter zu erstatten. Dies betrifft auch die Mietzeitüberschreitung laut gültiger Preisliste des Vermieters, sowie die Kosten für eine versuchte Auffindung und Einbringung des Fahrzeuges zum Standort des Vermieters.

§ 11 Speicherung und Weitergabe von Personendaten des Mieters:

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter seine Personendaten speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte welche ein berechtigtes Interesse haben weitergeben, wenn:
a) Die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind.
b) Das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird.
c) Forderungen des Vermieters gerichtlich geltend gemacht werden müssen.
d) Verkehrs- oder strafrechtliche Verstöße des Mieters vorliegen.
e) Staatliche Ermittlungs- oder Polizeiorgane die Herausgabe der Daten verlangen.

§ 12 Mietbedingungen:

Unsere allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil unserer AGB und jeder Zeit vom Kunden einsehbar.

§ 13 Gerichtsstand:

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle gerichtlichen Streitigkeiten aus oder über einen Vertrag mit der Firma Rent a Quad Germany wird Neumarkt in der Oberpfalz als Gerichtsstand vereinbart. Dies erkennt der Mieter ausdrücklich als Vertragsbestandteil an.

§ 14 Schlussbestimmungen:

Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, sondern werden durch gültiges Recht ersetzt.


Gerd Langebach, Inhaber Rent a Quad Germany.


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