Der Mieter muß bei Miet- oder Tourenbeginn einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen.
Der Mietpreis ist in bar bei Miet- oder Tourenbeginn im Voraus zu bezahlen. (Keine Kartenzahlung möglich!)
Bei Miet- oder Tourenbeginn ist eine Sicherheitskaution in Höhe von € 250,- pro Mietfahrzeug in bar zu hinterlegen welche, bei ordnungsgemäßer- und schadenfreier Rückgabe des Mietfahrzeuges, wieder an den Mieter ausbezahlt wird.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang und hat im Schadenfall den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schaäden an der Bereifung und den Spiegeln, sowie an der Beleuchtungsanlage. Dauert die Reparatur eines beschädigten Fahrzeuges länger als einen Werktag, behalten wir uns vor eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 50,- für jeden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in Rechnung zu stellen.
Der Mieter hat sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Für Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung haftet der Mieter! Ebenso haftet der Mieter für durch ihn verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
Dem Mieter ist es untersagt an Rennveranstaltungen mit dem Mietfahrzeug teilzunehmen. Gleiches gilt für das Befahren von Vereins- oder Crossgeländen. Ebenso dürfen keine geschützten Gebiete befahren werden (z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete).
Die Weitervermietung oder Vergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet.
Für das Fahren mit einem Quad besteht eine generelle Schutzhelmpflicht. Die Mitnahme einer zweiten Person auf dem Mietquad (Sozius) ist bei uns nicht gestattet. Ausnahmen kann der Vermieter geübten Quadpiloten (nach Eignungsprüfung) gestatten.
Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreien, sauberen Zustand und vollbetankt an den Mieter übergeben. Die Mietfahrzeuge sind in diesem Zustand wieder abzugeben. Für eine Nachreinigung erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 10,- (bei grober Verschmutzung € 20,-). Bei Abgabe eines nich wieder vollbetankten Fahrzeuges wird die Kraftstofffehlmenge (mindestens jedoch € 10,-) in Rechnung gestellt.
Die Mietfahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Überschreitung des Abgabetermins wird jede weitere angefangene Stunde mit € 10,- berechnet.
Fahrzeuge die für mehrere Tage angemietet werden, müssen nachts in einer abgeschlossenen Garage oder auf gesichertem Gelände untergebracht werden. Bei Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang, soweit der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt wird. In jedem Fall hat der Mieter den Selbstbeteiligungsanteil der Teilkaskoversicherung zu erstatten.
Für das Führen eines Quad / Buggy / ATV wird ein gültiger PKW- Führerschein benötigt. Dieser ist bei Vertragsabschluß dem Vermieter vorzulegen.
Bei Unfällen aller Art ist der Vermieter umgehend davon zu unterrichten. Bei Fremdbeteiligung ist die Polizei zu verständigen. Verunfallte Mietfahrzeuge werden in der Regel durch den Vermieter geborgen und zum Standort zurück verbracht. Hierfür berechnen wir dem Mieter lediglich eine Unkostenpauschale in Höhe von € 0,75 bei durch den Mieter verursachten Schäden. Bei Fremdverschulden hat der Mieter keine Kosten für die Fahrzeugbergung zu tragen.
Auslandsfahrten sind mit unseren Mietfahrzeugen nicht gestattet. Ausnahmeregelungen müssen mit dem Vermieter gesondert schriftlich vereinbart werden.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zu tragen. Hierfür berechnen wir einen Betrag in Höhe von € 30,-.
Für die Mietfahrzeuge besteht Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherungsschutz, wobei in der Teilkaskoversicherung € 150,- Selbstbeteiligung enthalten sind. Vollkaskoversicherungsschutz besteht nicht! Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Vermögensschäden der Mieter oder Tourteilnehmer. Eine Anmietung (oder Tourteilnahme) erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters (Quadfahren ist eine Funsportart!).
Der Mieter versichert bei Vertragsabschluß, daß er finanziel in der Lage ist für durch ihn verursachte Schäden umgehend voll aufkommen zu können.
Die Anerkennung dieser Mietbedingungen ist Grundlage für das Zustandekommen eines gültigen Mietvertrages. Unsere Mietbedingungen und AGB sind online einzusehen und liegen in den Geschäftsräumen des Vermieters zur Einsichtnahme aus.
Gerichtsstand bei juristischen Streitigkeiten ist Neumarkt i.d.Opf.